Schutz für Villa Gelpke-Engelhorn

Manuel Pestalozzi
6. 五月 2020
Seit Jahren unbewohnt: Die Villa wirkt intakt, ist aktuell aber stark überwachsen. (Foto: zvg Zürcher Heimatschutz)

Der Itschnacher Stich befindet sich im Ortsteil Itschnach der Goldküstengemeinde Küsnacht, hoch über dem Zürichsee. Die Zumikerstrasse, die bergwärts zur Forchschnellstrasse verläuft, vollführt dort eine weite Schlaufe, der steile, schmale Itschnacher Stich kürzt diese ab. In diesem Bereich befinden sich gleich mehrere wichtige Zeugnisse der Schweizer Frauenarchitektur. Die legendäre Architektin Lux Guyer konnte dort drei Wohnhäuser realisieren: das «Rebhaus» an der Zumikerstrasse 20 (1929–30), das Haus «Sunnebüel» am Itschnacherstich 1 (1929–30) und das Mendel-Haus am Itschnacherstich 3 (1931). Ihre Nichte Beate Schnitte baute unmittelbar daneben: die Villa Gelpke-Engelhorn (1973) an der Zumikerstrasse 20a (1973) und ein weiteres Wohnhaus am Itschnacherstich 1a (2008). Zusammen bilden die fünf Bauten ein einzigartiges Ensemble. Alle sind sie bis heute erhalten. Die Kunsthistorikerin Francine Speiser widmete diesem Set up im vergangenen Jahr einen interessanten Artikel auf Espazium. Anlass war schon damals die Gefährdung der Villa. Beate Schnitter gestaltete sie einst für eine deutsche Industrie-Erbin und ihre Kinder.

Die Hanglage wurde unter anderem für den Bau eines Freilufttheaters mit Sitzrängen genutzt. (Grundriss: zvg Zürcher Heimatschutz)

Nach dem Tod der Bauherrin Christa Gelpke-Engelhorn 2014 gelangte die Villa in die Hand einer Immobilienfirma, die auf dem Grundstück eine voluminöse Neuüberbauung plante. Der Gemeinderat von Küsnacht entliess das Bauwerk auf deren Begehren im Mai 2018 aus dem kommunalen Schutzinventar. Gemäss dem Zürcher Heimatschutz missachtete er dabei ein Gutachten zur Villa, das er zuvor selbst in Auftrag gegeben hatte. Dagegen rekurrierte der Heimatschutz – schlussendlich erfolgreich. Vor dem Baurekursgericht verlor er zunächst zwar, doch vor Verwaltungsgericht gewann er den Rekurs in einem wesentlichen Teil. Das Verwaltungsgericht gab den Fall wegen «ungenügender Interessenabwägung» wieder an das Baurekursgericht zurück. Diese ist inzwischen vollzogen. Neu kommt das Baurekursgericht zu dem Schluss: «Die Erhaltung der äusseren Erscheinung sowie der Erhalt der inneren Raumstruktur sind aufgrund des hohen Eigenwertes unabdingbar. Ebenso erscheint der Erhalt gewisser Ausstattungselemente notwendig.»

Es ist dies ein wichtiger Etappensieg. Doch nun fängt die Geschichte eigentlich erst richtig an. Denn was wird jetzt mit dem Haus geschehen? Die Eigentumsfrage scheint ebenso klar wie die Schutzwürdigkeit. Die Villa steht an einer landschaftlich reizvollen, verkehrstechnisch sehr gut erschlossenen Lage. Soll sie künftig als Liebhaberobjekt gehegt und gepflegt werden, muss wohl für den Erwerb viel Geld in die Hand genommen werden. Zu hoffen ist wirklich sehr, dass das Objekt nicht ein ähnliches Schicksal wie einst das Haus «Fröschegrueb» in Regensdorf ereilt. Die Besitzer liessen dieses so lange vergammeln, bis es abgerissen und per Dekret durch eine Art Kopie ersetzt werden musste.

Die mit einem Oberlicht gekrönte Wendeltreppe zählt zu den elegantesten von Beate Schnitter. (Foto: zvg Zürcher Heimatschutz)

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