Was lange währt

Juho Nyberg
20. juillet 2018
Die neue Ordnung ist nahe. Bild: screenshot/jn

Noch vor rund zwei Wochen war die Rede vom Beginn des nächsten Jahres, nun erhalten alle Planenden und Bauenden in der Stadt Zürich ein Vorweihnachtsgeschenk. Denn nach der Einigung zwischen der Stadt und dem rekurrierenden Zürcher Heimatschutz zu Beginn dieses Monats scheint Schwung in die Sache gekommen zu sein. Nun wird die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) bereits per 1. November in Kraft treten – noch immer nur teilweise, allerdings. Von den ursprünglich 32 Rekursen sind noch 18 hängig, jedoch betreffen letztere nicht bedeutende Teile der BZO, wie Departementsvorsteher André Odermatt bekannt gab.

Damit ist der Weg geebnet für Projekte, die etwa von der Kompensation des – bereits durch die negative Vorwirkung – untersagten sogenannten Zürcher Untergeschosses profitieren. In den meisten Fällen erfolgt dies durch ein zusätzliches zulässiges Vollgeschoss. Als Aufzonung lässt sich dies schon bezeichnen, eine Verdichtung indes ist es nicht, denn unter dem Strich bleibt die Geschosszahl die selbe, einfach anders benannt.

Ab sofort können auch Baugesuche entsprechend der neuen BZO eingereicht werden, um das Amt vor einer möglichen Gesuchsflut zu schützen. Die Fristen für die Bewilligungen laufen allerdings erst ab dem 1. November, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der BZO.

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