Hinsehen statt verdrängen: «Arbeitende Kinder»

Nadia Bendinelli
4. April 2024
Die Ausstellung «Arbeitende Kinder» ist noch bis zum 27. Oktober in Schwyz zu sehen. (Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum)

Heute löst das Wort Kinderarbeit Empörung aus. Dabei ist es noch gar nicht lange her, dass sie in der Schweiz an der Tagesordnung war: Kinder mussten auf dem elterlichen Hof oder im Familienbetrieb arbeiten. Dies schien oft eine Notwendigkeit, denn aufgrund ihrer prekären Lage waren viele Familien auf jeden Rappen angewiesen und alle mussten mit anpacken. Gewiss, zu Hause etwas mitzuhelfen ist noch keine Ausbeutung. Trotzdem: Die Grenzen des Erlaubten waren schwammig und oft wurden sie weit überschritten.

Die Ausstellung «Arbeitende Kinder» des Forums Schweizer Geschichte Schwyz beginnt mit im Vergleich leichteren Arbeiten, die Kindern im 19. und 20. Jahrhundert aufgetragen wurden, wechselt aber schnell zu härteren Realitäten. Sie verschafft dem breiten Publikum einen Überblick und belichtet das schwierige Thema anhand von Beispielen, Zeitzeugeninterviews und einer gut gelungenen und klaren Ausstellungsgestaltung. 

Heimindustrie und Fabrikarbeit

Von Beispiel zu Beispiel scheint diese Geschichte trüber zu werden. Heimindustrie bedeutete vorwiegend Textilarbeiten oder Strohflechterei, die Tätigkeiten wurden für den Arbeitgeber im eigenen Haushalt verrichtet. Maschinen und Rohmaterialien wurden dabei mitunter zur Verfügung gestellt. Weil die Entlohnung direkt von der produzierten Menge abhing, sind die Konsequenzen leicht zu erahnen. Solche Arbeitsverhältnisse waren nicht gesetzlich geregelt und unterlagen keinerlei Einschränkungen. Für die Kinder bedeutete das oft bis zu 6 Stunden Arbeit täglich, die sie vor der Schule, in der Mittagspause und bis spät abends absolvieren mussten. In einem Erklärungstext in der Ausstellung liest man, dass 1905 ein Viertel der in der Heimindustrie tätigen Menschen nicht einmal 14 Jahre alt war.

Bevor 1877 das Fabrikgesetz in Kraft trat, arbeiteten Kinder ab 6 Jahren bis zu 16 Stunden pro Tag, nicht selten auch nachts. Sie wurden als billige Arbeitskräfte missbraucht, um die Gewinne zu maximieren. Die ärmeren Familien waren wiederum auf diese niedrigen zusätzlichen Einkünfte angewiesen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Die betroffenen Kinder gingen nicht zur Schule und konnten sich wegen der unmöglichen Bedingungen physisch und geistig nicht gesund entwickeln.

Diese historische Fotografie zeigt einen Heimsticker am Pantograph der Handstickmaschine, einem Gerät, das Vorlagen verkleinern und mehrfach reproduzieren konnte. Daneben steht ein Junge an der Fädelmaschine. Die Aufnahme entstand um 1912, vermutlich in Appenzell. (Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum)
Cäcilia Schmidig, ein Bauernmädchen, fotografiert von Leonard von Matt um 1942 in Platten im Bisisthal (Foto: © Leonard von Matt / Fotostiftung Schweiz)
Fabrikheime und Fremdplatzierung

Notleidende Familien erhielten ökonomische Unterstützung aus der Gemeinde. Um die Ausgaben der öffentlichen Hand zu minimieren, konnten ihre Kinder aus der Familie genommen und unter anderem in Fabrikheimen untergebracht werden. Bei dieser Lösung wurde mehr oder weniger vorgegaukelt, sie würden dort teilzeitig eine integrierte Schule besuchen und die übrige Zeit in der Fabrik arbeiten. In Wirklichkeit blieb die Ausbildung in jeder Hinsicht unzureichend. Die Schulpflicht in einigen Fabrikheimen begrenzte sich im 19. Jahrhundert auf «mindestens eine Stunde pro Tag» und war sowohl dem Arbeitgeber als auch den Eltern zuwider. Weniger Arbeitsstunden bedeuteten für den Ersteren weniger produzierte Ware und für Zweitere weniger Geld in der Familienkasse. Aufgrund der zugewiesenen Hilfsarbeiten lernten die Kinder ausserdem keinen richtigen Beruf. Nicht selten wurde ihnen Gewalt angetan und sie erhielten keine ausreichende Ernährung.

Die Fremdplatzierung ist vielleicht das düsterste Kapitel der Ausstellung. In diesem Teil wird auch kurz der bekannte Fall der «Spazzacamini» geschildert: Aus den ärmsten Tälern des Tessins hinter Locarno wurden Buben zwischen etwa 6 und 12 Jahren nach Norditalien geschickt, um dort Kamine zu reinigen. Je kleiner und schmaler sie waren, desto besser – und so mussten sie auch bleiben, damit sie flink durch die Kamine klettern konnten. Sie bekamen deswegen kaum zu essen. Viele von ihnen wurden geschlagen. Sie schliefen in kalten Schuppen oder Ställen. Die Eltern waren weit weg und konnten sie nicht beschützen – die gnadenlose Armut schien ihnen keine bessere Alternative zu lassen. 

Rechte und Gesetze

Wie eingangs erwähnt, blickt man heute mit ganz anderen Augen auf derartige Schicksale. Dennoch war es einzelnen Leuten schon damals wichtig, Ausbeutung und Missbrauch zu unterbinden. So wurden in der Schweiz im Laufe der Zeit Gesetze erlassen, um die Kinderarbeit zu regulieren und das Recht der Kinder auf Schulbildung zu verankern. Ab 1877 verbot das Schweizer Fabrikgesetz – das nur knapp angenommen wurde –, Arbeitskräfte unter 14 Jahren zu beschäftigen. Die Arbeitszeit der übrigen Kinder wurde ausserdem auf 11 Stunden pro Werktag und 10 an Samstagen reduziert. – Eine für die Zeit strenge Regelung verglichen mit anderen Ländern. 

Das Fabrikgesetz hatte jedoch keine Wirkung auf das übrige Gewerbe. Es dauerte bis 1922, ehe auch hier ein Mindestalter von 14 Jahren eingeführt wurde, das wiederum 1938 auf 15 Jahre erhöht wurde. Die Heimarbeit und die Landwirtschaft unterlagen jedoch noch sehr lange keinerlei Kontrolle. 

Die 1874 eingeführte allgemeine Schulpflicht löste nicht alle Probleme auf einmal, dennoch half sie, die Lage der Kleinen zu verbessern. Bussen wurden eingeführt für Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schickten; was in den übrigen Stunden passierte, wurde jedoch nicht kontrolliert. Auch eine immense Zahl fremdplatzierter oder in Heimen verschollener Kinder stand ausserhalb des Systems: Sozusagen aus den Augen, aus dem Sinn. 

Selbst die ärmsten Regionen der Schweiz gewannen nach dem Zweiten Weltkrieg langsam aber sicher an Wohlstand, so war es allmählich wirtschaftlich nicht mehr notwendig, auf Kinderarbeit zurückzugreifen. Wie wir wissen, ist das noch immer längst nicht überall auf der Welt der Fall. Heute zählt die UNO-Kinderrechtskonvention 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen: dem Recht auf Gleichbehandlung, dem Recht auf Wahrung des Kindeswohls, dem Recht auf Leben und Entwicklung sowie dem Recht auf Anhörung und Partizipation. Sie wurde 1997 auch von der Schweiz ratifiziert. 2018 hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz verabschiedet. 

Blick in die Ausstellung (Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum)
Hinsehen, um besser zu verstehen

Die Ausstellung entstand nicht aufgrund eines besonderen historischen Anlasses – und trotzdem ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, sie zu präsentieren. Über die dunklen Schicksale vieler Kinder in der Schweiz wurde lange geschwiegen. Missbrauch durch Vertreter der Kirchen, die illegalen Schrankkinder der Saisonniers oder die grausame Gewalt in den Heimen – wegschauen ist jetzt nicht mehr so einfach. In den letzten Jahren haben einzelne Zeitzeugen Mut gefasst und über ihre Erlebnisse berichtet. Als Kinder haben sie gelernt zu schweigen – wer glaubte ihnen schon. Aus Scham wollten viele nicht über das Erlebte reden, und oft war die Machtlosigkeit zu gross, um überhaupt Stellung zu nehmen. Diese Stimmen haben nun endlich Gehör gefunden und weitere Betroffene zum Sprechen bewegt. Dazu muss gesagt werden, dass unser Wohlstand und der zeitliche Abstand dies jetzt einfacher zulassen. In diesem Sinne gibt auch die Ausstellung «Arbeitende Kinder» einen wertvollen Einblick in die damalige Gesellschaft und ihre Sitten. Zusammenhänge zu verstehen und die Vergangenheit aufzuarbeiten, hilft bekanntlich, die Gegenwart besser zu begreifen – es ist also immer der richtige Zeitpunkt, um über die Geschichte zu sprechen.

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