Verkehrsberuhigung in Basel

Katinka Corts
22. August 2013
Neues Verkehrskonzept für die Basler Innenstadt. Grafik: JSD Basel Stadt

Weniger Autoverkehr bringt mehr Lebensqualität – die Mitglieder des Basler Vereins «Lääbe in der Innenstadt»kämpfen seit 20 Jahren für die autofreie Innenstadt. Die Pläne des Bau- und Verkehrsdepartements für eine grossräumige 30-km/h-Zone kommen diesem Wunsch nach.

Die Fussgänger- und Begegnungszonen werden räumlich und zeitlich erweitert, zudem wird in der gesamten Innenstadt das Tempolimit 30 statt 50 eingeführt. Trotz der Einfahrtsreduktion für Motorfahrzeuge werden Anwohner, Gewerbetreibende und Taxis Zufahrtsmöglichkeiten haben. Die Stadt plant, nach der innerstädtischen Verkehrsberuhigung auch die Aussenräume neu zu nutzen und zu gestalten und verspricht sich davon eine für Besucher und Bewohner attraktivere Innenstadt.

An der neuen Verordnung stossen sich nun aber diejenigen Velofahrer, die sich die Fahrt über die hohen Basler Berge mit einem radinternen Elektromotor erleichtern. Denn ihren Elektrovelos mit gelbem Kontrollschild wird die Durchfahrt auf den drei Velorouten, die die Innenstadt kreuzen, von der Verkehrspolizei Basel-Stadt per 1.1.2014 verweigert. Mit ihrer möglichen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h gelten sie als Motorfahrzeuge. Der Verein «Pro Velo beider Basel» hingegen sieht auch Fahrräder mit Elektroantrieb als Velos an und würde ihren Ausschluss aus der Innenstadt bedauern.

Bereits 1999 formulierte das Aktionsprogramm Stadtentwicklung den Wunsch nach einem neuen Verkehrskonzept für die Basler Innenstadt. Nach der Zustimmung vom Grossen Rat verabschiedete der Regierungsrat 2012 die erste Verordnung zur Innenstadtzufahrt, auf die elf Verfassungsbeschwerden folgten. Nach klärenden Gesprächen konnte die Verordnung überarbeitet werden. Der Regierungsrat bewilligte sie Mitte August, in Kraft tritt sie am 1. Januar 2014.

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