Verdichtung an Basels Maiengasse

Manuel Pestalozzi
10. Juni 2020
Das Wohnhaus ist Teil eines fragmentierten Blockrands mit einem durchgrünten Hofraum. (Visualisierung © Harun Rashid)

Die Maiengasse zieht sich westlich der Grossbasler Altstadt durch das Spital- und das Universitätsquartier. Das Grundstück des Bürgerspitals ist aktuell ein kleiner, etwas verwilderter Park in einem offenen, fragmentierten Blockrand. Das Projekt von Gschwind Architekten aus Basel ging aus einem Studienauftrag im Jahr 2011 hervor. Es besteht aus einem Solitär, der in das bestehende Grün eingebettet ist. Mit grossen Fenstern verspricht er viel Naturnähe an einer zentralen Lage.

Opposition bis vors Bundesgericht

Die Nachbarschaft machte es dem Bürgerspital bei diesem Vorhaben nicht leicht. Die altehrwürdige Institution, sie bezeichnet sich heute als «innovativer Dienstleister, der mit vielfältigen Angeboten die Lebensqualität und das soziale Zusammenleben wegweisend mitgestaltet», musste sich mit Einsprachen auseinandersetzen, welche die Instanzen bis zum Bundesgericht beschäftigten. Die Basler Zeitung hat erfahren, dass nun alle Rekurse und Beschwerden abgewiesen sind und hat den Weg dieser Verdichtungsmassnahme bis zum nahenden Baubeginn nacherzählt.

Die Ereignisse zeigen exemplarisch den Vielfrontenkrieg, dem sich Bauwillige heute zuweilen stellen müssen. In diesem Fall war neben der Auseinandersetzung mit Nachbar*innen auch die Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei und dem Denkmalschutz notwendig, denn die eingangs erwähnte «Stadtbild-Schonzone» bewirkt, dass diese öffentlichen Ämter jegliche Änderungen mit Argusaugen betrachten. Als besonders wichtig hat sich der Baumschutz erwiesen; für ihn wurde die zunächst geplante Einstellhalle für Autos durch einen Velokeller ersetzt.

Kappen oder nicht kappen?

Der wertvolle Naturraum in der Stadt soll trotz der Verdichtung möglichst erhalten werden. Es gibt für das Bauvorhaben auch ein Baumschutzkonzept. Bei drei Bäumen sind Massnahmen durch den Baumpfleger auszuführen. Für eine Platane bedarf es einer Kapp-Bewilligung, denn ein Ast muss entfernt werden. Beim Aushub der Baugrube könnte es noch zu Überraschungen kommen: Falls sich lebenswichtige Wurzeln im Aushubbereich befinden, muss in Rücksprache mit der Stadtgärtnerei entschieden werden, ob sie gekappt werden dürfen. 

Aus den Erläuterungen geht hervor, dass auch nach dem Auffahren der Bagger noch substanzielle Stolpersteine oder -äste oder -wurzeln auftauchen können. Man kann sich gelegentlich nicht des Eindrucks erwehren, dass sich Zielkonflikte beim verdichteten Bauen zu einem gordischen Knoten entwickeln können.

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