Landwirtschaftliche Verdichtung
Juho Nyberg
8. 五月 2019
Auch hier kann verdichtet werden: Därstetten im Simmental. Bild: wikicommons/WillYs Fotowerkstatt
Angesichts der aktuellen politischen Debatte scheinen Verdichtung und das Bauen ausserhalb der Bauzonen Gegenpole. Doch was, wenn der vorhandene Wohnraum eines Bauernhauses zu klein ist und dieses darum ausgebaut werden soll? Landwirt Erwin Theilkäs aus Därstetten im Simmental wurde sein Umbauwunsch ausgeschlagen.
Verdichtung ist, wenn mehr Wohnraum auf einer bereits überbauten Fläche entsteht. Ein Konzept, dem allenthalben das Wort geredet wird. Dabei denken wohl die meisten an die Städte, an Aufstockungen und Hochhäuser. In ländlichen Räumen hingegen gilt es zu bewahren, was noch zu bewahren ist. Nicht zuletzt regelt das Raumplanungsgesetz unter der Rubrik «Bauen ausserhalb von Bauzonen», ob, wo und wie gebaut werden darf. Vornehmlich müssen Gebäude im Zusammenhang stehen mit landwirtschaftlicher Nutzung. So soll unterbunden werden, dass ungenutzte Bauernhäuser oder Ställe zu Feriendomizilen werden, wofür letztere oft sogar noch mit Werkleitungen erschlossen werden müssten.
Doch wie stellt sich die Lage dar, wenn der bestehende Wohnraum eines landwirtschaftlichen Betriebes zu eng wird? Dieser – offenbar schwierigen – Frage sieht sich der Landwirt Erwin Theilkäs aus der Gemeinde Därstetten gegenüber. Die bestehende Wohnung wird von seinem Onkel genutzt, der zuvor den Hof 28 Jahre lang betrieben hatte und von seinem Neffen ein Wohnrecht erhielt. Nun möchte der junge Bauer für sich in einem Hausteil eine eigene Wohnung einbauen und dafür das Dach um 80 Zentimeter anheben. Ein sinnvoll klingendes Projekt, für das der Bauherr jedoch keine Bewilligung erhalten hat: Zusätzlicher Wohnraum sei nicht zonenkonform, wurde ihm beschieden.
Als naheliegenden Ausweg stünde Theilkäs der Erwerb von Bauland offen, jedoch würde er dann «Grünfläche verbauen», wie er gegenüber der Jungfrau Zeitung zu bedenken gab. Ihm zur Seite gesprungen ist nun der Simmentaler Grossrat Thomas Knutti (SVP), der mit einer Standesinitiative eine Lockerung der Beschränkungen erwirken will. Derzeit ist die Rede von einer Anpassung zugunsten «genügend erschlossener» Bauten in den fraglichen Zonen, für die «geringfügige Erweiterungen» bewilligt werden sollen. Naturgemäss sieht die Stiftung Landschaftsschutz dies anders. Von den betroffenen 590'00 Gebäuden in der Schweiz könnten gemäss der aktuellen Gesetzeslage doch 190'000 umgenutzt werden. Mag sein, Erwin Theilkäs' Bauernhaus scheint nicht dazu zu zählen.
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