Verdichtung als Ernstfall

Manuel Pestalozzi
1. março 2017
Der Masterplan des Hochschulquartiers. Bild: S-A

Viel Neues durften die interessierten Bürgerinnen und Bürger auf der Besuchertribüne des Rathauses von Zürich nicht erwarten. Schliesslich war bereits bekannt, dass die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrats dem Masterplan der Kantonsregierung zugestimmt hat und die notwendige Teilrevision im kantonalen Richtplan dem Rat zur Annahme empfehlen würde. Diese Annahme erfolgte am 27. Februar zwar noch nicht definitiv, das Geschäft wird mit einigen noch verbleibenden Minderheits-Änderungsanträgen in zwei Wochen weiterdiskutiert. Da das Plenum aber einen Minderheitsantrag für eine Rückweisung des Begehrens an den Regierungsrat jetzt deutlich verworfen hat, dürfte der Mist geführt sein und der Weg offen für die nächste Phase der Transformation des Hochschulquartiers im Zentrum von Zürich. Bei der Erneuerung des Universitätsspitals ist keine weitere Mitsprache bei der Umsetzung des Masterplans möglich, der eine Ballung grosser Bauvolumen am Hang zwischen Fluntern und Oberstrass vorsieht.

Die Wirkung der erhöhten Bebauungsdichte, die für Zürichs Zentrum in diesem Ausmass eine absolute Neuigkeit ist, wurde nicht in Worte gefasst. Grundsätzlich bestätigte sich der Eindruck, dass die Bauten der drei Institutionen ETH, Universität und Universitätsspital, welche sich im Hochschulquartier stärker verflechten sollen, primär als Funktionseinheiten gesehen werden. Die Fachleute der Sparten Technik und Architektur werden es schon richten, dass alles funktioniert, scheint die vorherrschende Meinung zu sein. Zwar wurde viel von Spielraum gesprochen, welche man dem so genannten Generationenprojekt geben müsse. Leider herrschen am gegebenen Standort gemessen am Wunschzettel der erwähnten Institutionen ziemlich beengte Verhältnisse. Er ist bereits überbaut, bestehende Freiräume und historische Bauten wurden schon vor der entscheidenden Vertiefungsstudien zum Masterplan zu Tabuzonen erklärt. Innerhalb des gegebenen Korsetts konnten Alternativvorschläge zum 2014 präsentierten Masterplan deshalb gar nicht mehr entwickelt werden. Die forsche Strategie des Regierungsrats ist damit bis jetzt aufgegangen.

​Unter den gegebenen Umständen ist es verfehlt, im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hochschulgebiets Zürich Zentrum vom so oft beschworenen Städtebau zu sprechen. Der Funktionalismus hat in diesem Fall vor der Repräsentation und der Beschaulichkeit eindeutigen Vorrang. Dafür gibt es zweifellos gute Gründe, sind sich doch alle einig, dass die Weiterentwicklung der drei Institutionen im Interesse der Allgemeinheit ist. Angesichts des Umfangs der Bauvorhaben, der angestrebten Dichte und der erwähnten Verflechtung der Institutionen darf man durchaus von einem mutigen Experiment oder gar einer Pioniertat sprechen, an die sich Zürich mit der Annahme der Richtplan-Teilrevision und damit des Masterplans wagt. Wenn nur die räumlichen und topographischen Bedingungen den Zielsetzungen besser entsprechen würden! Man darf bereits gespannt sein, wie frei sich in den Projektwettbewerben die Architektinnen und Architekten unter den gegebenen Bedingungen zu bewegen wissen. Der schwere neue Stein in Zürichs Stadtkrone dürfte der einen und dem anderen noch einige Kopfschmerzen bereiten.
 

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