Streit um Bieterverfahren
Elias Baumgarten
28. maio 2019
18,5 Millionen Franken soll der Verkauf des alten Meteo Schweiz-Baus auf dem Zürichberg mindestens einbringen.
Der Bund möchte den ehemaligen Sitz von Meteo Schweiz in Zürich verkaufen. Die Liegenschaft soll die Kasse klingeln lassen: Rund 18,5 Millionen Franken erhofft man sich. Politiker*innen von SP, der Alternativen Liste (AL) und der parlamentarischen Gruppe EVP haben ihrem Protest mit einer Motion im Gemeinderat bereits Ausdruck verliehen. Der Bund weist die Kritik von sich.
Nahe beim Zürcher Zoo, dem Luxushotel Dolder Grand und dem Hauptsitz der FIFA gelegen, bietet der ehemalige Sitz von Meteo Schweiz einen herrlichen Blick über die Stadt und den See. In der Ferne kann man das majestätische Alpenpanorama erkennen. Das alte Gebäude steht auf einer Parzelle von 4'864 m2 an der Krähbühlstrasse 58. 1949 wurde es fertiggestellt und 1972 um einen Anbau erweitert. Das Haus verfügt über sieben Geschosse. Gesamthaft bietet es innen 5'256 m2 an nutzbarer Fläche, von denen 2'845 auf Büros und Restaurant entfallen. Das Objekt gehört heute dem Bund. Dieser will die Immobilie in einem Bieterverfahren veräussern. Davon erhofft man sich in Bern Einnahmen in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Franken. Bei der mühlemann Immobilien ag wurde dieser Richtpreis aufgerufen.
«Durch den öffentlich lancierten Bieterkampf macht der Bund das gesetzlich vorgeschriebene Vorkaufsrecht von Kanton und Stadt Zürich zur Farce.»
Dass der Verkauf des Objekts am Zürichberg ansteht, ist schon länger bekannt. Gegen das Verfahren indes regt sich nun Widerstand: Politiker*innen der SP, der AL und der EVP haben eine Motion im Gemeinderat lanciert. Sie sehen Artikel 13 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes verletzt. Demnach müsse der Bund dem Kanton und der Stadt ein Vorkaufsrecht einräumen. Die linken Politiker*innen möchten, dass günstiger Wohnraum auf dem Grundstück respektive im Meteo Schweiz-Bau entsteht, um die soziale Durchmischung des Quartiers voranzutreiben. Der Bund wies die Kritik bereits zurück. Ein Sprecher sagte der Presse, ein Vorkaufsrecht bestehe und werde eingeräumt – nach dem Bieterverfahren. Denn gemäss besagtem Artikel 13 erfolgten Verkäufe an Kantone, Gemeinden und Private stets zum Marktpreis.