Implenia verliert im Stadionstreit
Juho Nyberg
21. maio 2019
Zum Glück schon eine Weile wieder stützenfrei: Stadion Letzigrund in Zürich. (Foto: stadt-zuerich.ch)
Im Streit um die angeblichen Baumängel am Dach des Stadions Letzigrund hat die Generalunternehmerin auch in zweiter Instanz verloren.
Ein unschönes Bild bot sich vor neun Jahren im Oval des Letzigrundstadions: Massige, rostige Konstruktionen ragten aus der Tartanbahn. Es handelte sich um eine provisorische Sicherungsmassnahme für das an sich frei auskragende Dach. An den Trägern der Konstruktion waren vom Hochbauamt Risse von bis zu 15 cm und mangelhafte Schweissnähte entdeckt worden, worauf die Stadt Zürich als Eigentümerin das Bauwerk sichern liess.
Als Reaktion auf das städtische Gutachten folgte alsbald ein Gegengutachten zu Gunsten der Generalunternehmerin Implenia, welche die aufgelaufenen Kosten von insgesamt 1,9 Millionen Franken gerichtlich einforderte. Nachdem das Bezirksgericht als erste Instanz die Klage abgewiesen hatte, war es nun am Obergericht, über den Fall zu befinden. Und auch hier kassierte die Implenia eine Abfuhr. Bemerkenswert dabei ist, dass sich das Gericht gar nicht auf ein Beweisverfahren eingelassen hat. Vielmehr urteilen die Richter, dass die Stadt aufgrund der Risse einen offensichtlichen Grund für die Nachbesserungen gehabt habe. Wäre die Implenia von der Mängelfreiheit ihres Bauwerks überzeugt gewesen, hätte sie ja auch auf ihr kostspieliges Gutachten verzichten können. Wie man es dreht und wendet – einen gerechtfertigten Anspruch sah das Obergericht nicht. Auf die Frage, ob es sich um einen Mangel im Sinne des Rechts handle, ging das Gericht gar nicht ein.