1'392 Bestellungsänderungen
Leicht unter Budgetpreis erstellt: Letzgrundstadion Zürich. Bild:stadt-zuerich.ch
Das Zürcher Bezirksgericht hat im Streit um 23 Millionen Franken GU-Forderungen sein Urteil gesprochen.
Die Stadt Zürich geht als Siegerin aus dem Werklohnprozess gegen Implenia hervor. Der als Totalunternehmer (TU) aufgetretene Konzern erhält von den eingeforderten 23 Mio. Franken nach dem Willen des Gerichts nur gerade 340'000 Franken. In der Medienmitteilung der Stadt Zürich wird auf unterschiedliche Auslegungen des Totalunternehmervertrags verwiesen. Nach Auffassung des Bezirksgerichts fallen die 1'392 Nachträge für Bestellungsänderungen in den Verantwortungsbereich des TU.
Neben der nicht zugestandenen Forderung belasten Implenia auch noch eine Prozessentschädigung sowie den Löwenanteil von 98,5% der Gerichtskosten. Das Unternehmen zeigt sich in seiner Stellungnahme enttäuscht und prüft den Weiterzug an die nächste Instanz.