27. november 2017
Erdgeschossnutzung am Paradeplatz. Ergänzungsplan zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung. Bild: HBD
Das Hochbaudepartement lässt in einer Medienmitteilung von letzter Woche mitteilen, dass wegen der eingegangenen Rekurse eine Teilinkraftsetzung der Bau- und Zonenordnung (BZO) nicht möglich sei.
Insgesamt sind laut Hochbaudepartement 32 Rekurse zur BZO-Revision eingegangen. (Wir haben berichtet – und damals klang alles noch ganz optimistisch auf Seiten der Stadt.) Thematisch beanstande der grösste Teil der Rekurrierenden die angeblich ungenügende Berücksichtigung des Bundesinventars schützenswerter Ortsbilder (ISOS), die Kernzonen sowie die Industrie- und Gewerbezonen, schreibt das Hochbaudepartement in einer Mitteilung von letzter Woche.
Der Zürcher Heimatschutz, der auch Rekurs gegen die neue BZO eingereicht hat, fühlt sich derweil als Sündenbock behandelt. In einem Leserbrief in der heutigen NZZ (27. November 2017) macht sich der Präsident des Zürcher Heimatschutzes Luft und will sich nicht als derjenige sehen, der die Inkraftsetzung der BZO behindert. Vielmehr hätte die Stadt Zürich darlegen sollen, welche ISOS-Objekte in welcher Weise betroffen sein könnten, damit der Heimatschutz seine Anfechtung hätte eingrenzen können.
Der Mitteilung der Stadt Zürich ist in der Tat zu entnehmen, dass man mit dem Rekurs des Heimatschutzes seine Mühe hat: «Der Rekurs des Zürcher Heimatschutzes stellt die BZO 2016 hinsichtlich Berücksichtigung des ISOS als einziger weitreichend in Frage. Die Stadt ist jedoch der Meinung, mit einer Erweiterung beziehungsweise Detaillierung der Kernzonen und einem sorgfältig geführten kommunalen Inventar den denkmalpflegerischen Aspekten und damit auch dem ISOS ausreichend Rechnung zu tragen.» Das Baurekursgericht muss sich nun mit dem Fall befassen, und der Termin der BZO-Einführung ist ungewiss. Fazit: Wenn zwei sich streiten, wird nichts In Kraft gesetzt.