Rückzug der KBOB-Honorarempfehlungen

Juho Nyberg
28. juli 2017
Was darf's denn kosten? Bild: jn


Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) gibt alljährlich Honorarempfehlungen heraus, auf die sich wohl so manche Architektin und so mancher Ingenieur stützt bei seinen Berechnungen und Verhandlungen. Bereits vor zwei Jahren war zu lesen, dass die Wettbewerbskommission WEKO Vorbehalte gegenüber den Honorarempfehlungen ausgesprochen hatte. Damals war noch gemäss dem Artikel im Tagesanzeiger die Rede vom Versuch, einen Kompromiss zu finden.

Offensichtlich hat das nicht gereicht. Die KBOB hat nun mitgeteilt, dass sie die letzte Publikation der Honorarempfehlungen zurückzieht, weil die WEKO davon ausgeht, dass die Honorarempfehlungen unzulässig seien. Weiter hat die WEKO «mittels Empfehlungen aufgezeigt, wie sie sich kartell-rechtskonform verhalten und damit die Eröffnung einer Untersuchung gemäss Art. 27 ff. Kar-tellgesetz verhindern kann.» Ziemlich starker Tobak. Zumal es ja zwei Stellen des Bundes sind, die hier nicht auf einen gemensamen Nenner kommen. Betroffen vom Rückzug sind so gut wie alle Stundensätze, die revidierte Version der Honorarempfehlungen wirkt jedenfalls eher wie ein Lückentext als wie ein Leitfaden.

Natürlich waren die Honorarempfehlungen in erster Linie für das öffentliche Beschaffungswesen gedacht. Doch so manchem Architekten wird sie als Grundlage und allfällige Argumentationshilfe gedient haben, ein angemessenes Honorar zu erwirken. Die steigende Komplexität in der Planung und zunehmenden Ansprüche der Bauherren müssen sich in einer entsprechenden Honorierung niederschlagen können. Von den Fachverbänden ist bislang nichts zu vernehmen in dieser Sache. Hoffentlich nur wegen der Sommerferien. 

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