Einzonungsverbot in Zürich
Im Kanton Zürich darf ab Mai 2019 vorläufig kein neues Bauland mehr eingezont werden. Bild: Roland zh
Ab Mai 2019 dürfen im Kanton Zürich keine Grundstücke mehr eingezont werden. Der Grund: Innert fünf Jahren ist es nicht gelungen, die Mehrwertabschöpfung gesetzlich zu regeln.
Sanktion für verschlafene GesetzgebungMarkus Kägi, Baudirektor des Kantons Zürich, hat verfügt, dass ab dem 1. Mai 2019 keine Grundstücke mehr eingezont werden dürfen. Das Verbot gilt, bis ein Gesetz zur Mehrwertabgabe steht. Eine Regelung wurde durch die Annahme der Revision des Raumplanungsgesetzes in 2013 nötig. Mehrwertabschöpfung meint, dass ein Anteil des durch Ein- oder Aufzonung gestiegenen Grundstückswerts an den Staat abgeführt werden muss.
Markus Kägi ist zu diesem Schritt gezwungen, weil es nicht gelungen ist, innert der vom Bund vorgegebenen Frist von fünf Jahren, die im April verstreicht, ein Gesetz zur Mehrwertabgabe zu verabschieden. Bisher gibt es lediglich eine Vorlage der Regierung, die seit März 2018 in der Kommission für Planung und Bau des Kantonsrats diskutiert wird – mit verhärteten Fronten und Positionen, die meilenweit auseinanderliegen: Während das bürgerliche Lager die Abgabe auf ein Minimum von 20 Prozent beschränken möchte, drängen Linke und Grüne auf bis zu 60 Prozent.
Das jetzt verhängte Verbot bedeutet, dass Landwirtschaftsflächen – bis auf Weiteres – nicht mehr Bauland werden dürfen. Von der Massnahme nicht betroffen sind Um- und Aufzonungen. Zwar tritt sie erst am 1. Mai in Kraft, doch aufgrund der zeitlichen Abläufe sind vom Entscheid bereits Planungsvorlagen betroffen, die in diesen Tagen zur Genehmigung eingereicht werden. Es steht sogar zu befürchten, dass bereits eingereichte Gesuche, deren Prüfung gerade läuft, abgelehnt werden. Davon könnten auch einige Grossprojekte betroffen sein: das Sportzentrum Oerlikon etwa, der Campus Irchel und der ETH-Campus auf dem Hönggerberg.