12. 3月 2019
Die Bewertungen finden sich auf der Webseite des BWA nw. Bild: Elias Baumgarten

«Kein Architekt kann überleben, wenn die Praktik einreisst, dass er nach einem gewonnenen Wettbewerb sein Projekt nicht bis zum Ende planen kann.» Das sagte Reto Gmür den Kolleg*innen von Architektur Basel, die sich mit ihm zum Interview verabredet hatten. Er spielte damit auf den Wettbewerb zum Basler Biozentrum an. Dort war das siegreiche Büro Caruso St John nach dem Vorprojekt entlassen worden, was für einen Skandal sorgte und das Vertrauen ins hiesige Wettbewerbs- und Vergabewesen erschütterte. Reto Gmür ist Präsident des Vereins Beobachter für Wettbewerbe und Ausschreibungen Nordwestschweiz (BWA nw), der seine Arbeit im November 2018 aufgenommen hat. Seine Mitglieder prüfen, ob die Ordnungen 142, 143 und 144 des SIA eingehalten und die geltenden Gesetze geachtet werden. Entsprechend der Ergebnisse vergeben sie grüne, orange und rote Smileys. Damit soll Architekt*innen, die sich an einem selektiven Verfahren beteiligen wollen, Hilfestellung gegeben werden. Bei schweren Verstössen wird der SIA eingeschaltet, um zu rekurrieren. 

Der BWA nw ist in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land aktiv. Getragen wird er von den Berufsverbänden SIA und BSA, sowie dem BSLA, usic und FSU Schweiz. Ganz neu ist die Vereinsidee nicht mehr: Auch in anderen Kantonen gibt es Sektionen – teils schon seit 2014. So beraten sich die Basler Mitglieder regelmässig mit jenen aus Zürich, Bern, Waadt und Genf. Austausch gibt es überdies auch mit der Kommission für Wettbewerbe und Ausschreibungen, die im Gegensatz zum Verein schon vor Veröffentlichung der Unterlagen und Ergebnisse diese prüft.

Finger weg!

Wie erwähnt möchte der BWA nw Architekt*innen die Entscheidung erleichtern, an welchen Wettbewerben sie teilnehmen sollen. Seine Bewertungen veröffentlicht er darum frei zugänglich auf seiner Webseite sowie auf espazium.ch. Obwohl er erst kürzlich seine Arbeit aufgenommen hat, riet er bereits mehrfach von der Teilnahme an einem selektiven Verfahren ab. Darunter auch eines, das derzeit läuft: der Wettbewerb für die Erweiterung und Sanierung der Primarschule Christoph Merian in Basel. Zur Begründung hiess es, dort werde das Urheberrecht nicht beachtet, denn das Siegerprojekt dürfe ohne Einverständnis der Autoren*innen weiterbearbeitet und verändert werden. Bauherr in diesem Fall ist der Kanton Basel-Stadt.

Vorstoss der SP

Dass es bei Architekturwettbewerben in den beiden Basler Kantonen harzt, hat auch die Politik mitgeschnitten. Tim Guénod von der SP hat darum im Grossen Rat von Basel-Stadt eine Initiative lanciert. Er fordert transparente Richtlinien für die Vergabeverfahren bei Bauten der öffentlichen Hand und staatsnaher Betriebe. In Zürich gebe es entsprechende kantonale Richtlinien schon seit 2014, argumentiert er.

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