Staatskunde vom Zürichberg

Manuel Pestalozzi
2. luglio 2019
Weissbuchplan des Hochschulquartiers. Die Gestaltungsplan-Zonen, gegen die rekurriert wurde, sind rot markiert. (Plan: ARGE Studio Vulkan und KCAP Architects & Planners mit IBV Hüsler, Fahrländer Partner AG und Christian Salewski & Simon Kretz Architekten GmbH)

Die Verdichtung des Zürcher Hochschulquartier ist seit langem ein Zankapfel; viel wurde gestritten und geklagt. Den Rekurrent*innen ging es dabei nie um Radikalopposition. Sie wünschten sich das Spital an der Rämistrasse, nicht im hinteren Teil des Planungsgebiets, am Hang. Und sie stellen den Erhalt des weitgehend geschützten Spitalbaus von Haefeli Moser Steiger infrage. In diesen Punkten konnten sie sich gegen die geschlossene Opposition von Kanton, Stadt, ETH, Universität und Universitätsspital nicht durchsetzen; der Kantonsrat hiess die Richtplanänderung für den etwas abgespeckten Masterplan aus dem Jahr 2014 gut. Swiss Architects berichtete fortlaufend über diese Ereignisse unter dem Namen «Berthold», der sich nur auf das Projekt des Universitätsspitals bezieht.

Aussergerichtliche Einigung

Mit den Rekursen gegen die drei ersten HGZZ-Gestaltungspläne «Wässerwies», «Kernareal Ost» und «Schmelzbergareal» landeten die engagierten Streiter*innen jedoch einen (vielleicht unerwarteten) Erfolg. Das Baurekursgericht hob die Gestaltungspläne auf, weil die dazugehörige Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt noch gar nicht in trockenen Tüchern ist. Aber jetzt herrscht Minne: Die Streitparteien haben am 28. Juni 2019 eine aussergerichtliche Vereinbarung getroffen, die Rekurse sind somit vom Tisch. 

Verringerung der Gebäudehöhen

Was die eher dürftige Medienmitteilung des Kantons und der Rekurrent*innen verschwieg, war am Folgetag in der NZZ nachzulesen: Elemente, die zur Einigung gehören und für die Allgemeinheit von Interesse sind. Grundsätzlich geht es demnach um eine weitere Reduktion der Gebäudehöhen, die schon in der Vernehmlassung vor dem Kantonsratsentscheid etwas eingedampft wurden. Auf dem Schmelzbergareal, das am Nordrand des Planungsperimeters liegt, will man diese nun staffeln. Im oberen Bereich wird die maximale Höhe um 4 Meter gesenkt, im unteren sogar um 14. Im Gebiet Gloriarank werden die maximalen Höhen um 10 bis 15 Meter reduziert. Ausserdem wird den Anwohner*innen bei der künftigen Planung eine Möglichkeit zur Mitwirkung eingeräumt. Da es sich bekanntlich um ein Generationenprojekt handelt, ist die Vereinbarung 30 Jahre gültig.

Mit dieser erhalten die Protestorganisationen eine nachhaltige Legitimierung und die Chance, sich Gehör zu verschaffen. Mit dem Fortschreiten der Planung sind zahlreiche neue Diskussionsthemen (und weitere Rekursmöglichkeiten) zu erwarten. Die BZO sollte demnächst vom Gemeinderat der Stadt Zürich abgesegnet werden, die Debatte um den Erhalt der Haefeli Moser Steiger-Bauten dürfte früher oder später neu aufflammen. Doch es macht den Anschein, dass die Würfel nun definitiv gefallen sind und die Verdichtung des Quartiers im Sinne des Masterplans erfolgt. 

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