Gegenwind

Elias Baumgarten
19. febbraio 2019
Im Kanton Zug versteift sich der Widerstand gegen das neue Denkmalschutzgesetz. Bild: Frozenbubble

Der Zuger Kantonsrat hat ein neues Denkmalschutzgesetz gebilligt. Diese Entscheidung treibt den Archäologischen Verein, das BauForum, den Heimatschutz und den Historischen Verein des Kantons zum Widerstand an. Denn das neue Gesetz besagt unter anderem, dass Häuser, die nicht mindestens 70-jährig sind, nicht länger gegen den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer unter Schutz gestellt werden dürfen. Dass in zweiter Lesung diese Neuerung durch eine Ausnahmeregelung gemildert wurde, nach der Bauten von regionaler und nationaler Relevanz ausgenommen sind, stimmt die Gegner keineswegs milde. So sagte Thomas Baggenstos, Präsident des BauForums, der Zuger Zeitung, der Entscheid würde trotzdem zu weit gehen und einen «sinnvollen Denkmalschutz» verunmöglichen. 
Überdies würden die Kriterien für die Unterschutzstellung durch das neue Gesetz allgemein verschärft und die Denkmalkommission abgeschafft. Darum haben die vier Vereine ein Referendum aufgegleist. Sie wollen mit diesem das Denkmalschutzgesetz doch noch aushebeln. Bis zum 15. März 2019 bleibt ihnen noch Zeit, die nötigen 1'500 Unterschriften zu sammeln. Politische Unterstützung für das Anliegen kommt derzeit vor allem aus dem linken Spektrum. So engagieren sich ALG und SP für den Vorstoss und fordern zur Unterschrift auf. Alex Briner, Präsident des Zuger Heimatschutzes, bittet indes, in diesem Fall politisches Lagerdenken aussen vor zu lassen. Der Schutz historischer Bausubstanz sei ein wichtiges «Grundanliegen» aller, sagte er der Presse.
Kritisch beäugt wird das Referendum indes vom Verband der Hauseigentümer. Dessen Präsident, Alain B. Fuchs, liess verlauten, man unterstütze den Entscheid des Kantonsrats; das obschon sich der Verband kein fixes Alterslimit gewünscht und lieber gesehen hätte, könnten die Eigentümer eine Unterschutzstellung generell verhindern.

Konkretes

Die Gegner des Gesetzes wehren sich ausserdem insbesondere gegen zwei Entscheidungen des Regierungsrates, die vom 17. Januar 2019 datieren. So wurde das 400 Jahre alte Bauernhaus im Letzi aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen und kann nun abgerissen werden. Damit setzte sich der Regierungsrat über einen gegenteiligen Beschluss des Stadtrats hinweg. Zudem wurde eine historische Häusergruppe im Dorfkern von Baar aus dem Inventar gestrichen, deren ältester Bau 1676 errichtet wurde. Dabei hatte sich zuvor die Eidgenössische Denkmalkommission energisch für den Erhalt dieses Dreifachhauses ausgesprochen. BauForum, Archäologischer wie Historischer Verein und der Zuger Heimatschutz fürchten, dass sich solch fragwürdige Entscheidungen künftig im Kanton häufen werden, bleibt das neue Denkmalschutzgesetz in seiner jetzigen Form bestehen.

Laden Sie den Unterschriftenbogen zum Referendum herunter.

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