Ehrendoktorwürde für Herzog & de Meuron
Manuel Pestalozzi
22. octobre 2018
Jacques Herzog & Pierre de Meuron mit TUM Vizepräsidentin Prof. Juliane Winkelmann. Bild: Matthias Kestel, TUM 2018
Die Technische Universität München (TUM) verlieh letzte Woche auf Beschluss der Fakultät für Architektur den «Doktor Ingenieur Ehren halber» (Dr.-Ing. e.h.) an Jacques Herzog und Pierre de Meuron. Das passt.
Die beiden Basler müssen zur Stadt München ein ziemlich inniges Verhältnis haben, konnten sie dort doch mehrmals Aufträge realisieren, die bedeutende Einträge im Werksverzeichnis und Meilensteine in der Entwicklung der Architektur ihres Büros sind: Der Bau für die Sammlung Götz in Oberföhring, 1993 fertiggestellt, war ein wichtiger Schritt für den Eintritt in den Olymp der internationalen Stararchitektur. Mit der 2005 eingeweihten Allianz-Arena in der Fröttmaninger Heide erreichten sie den monumentalen Massstab. Und der Wettbewerb für die Einkaufspassage Fünf Höfe in Münchens Innenstadt konnten Herzog & de Meuron 1994 den ersten internationalen Wettbewerbserfolg feiern, wie de.wikipedia.org weiss. Das Projekt wurde im letzten Jahrzehnt in Etappen umgesetzt.
Vor der Überreichung der Urkunde durch TUM Vizepräsidentin Prof. Juliane Winkelmann begrüsste Dekan Prof. Andreas Hild die Ehrengäste, und Prof. Dietrich Fink betonte in seiner Laudatio den seit Jahrzehnten für Architektur-Kollegen und Studierende gleichermassen prägenden Einfluss der Projekte des Architekturbüros Herzog & de Meuron sowie «die Wirkung der akademische Lehre von Jacques Herzog und Pierre de Meuron an der ETH Zürich».
39 sich um die Architektur verdient machende Herren und 1 Architektin (Margarete Schütte-Lihotzky) erfuhren, wenn man die beiden Basler mitzählt, seit 1905 an der TUM diese Ehre. Es sind auch einige Schweizer darunter, angefangen beim Semperschüler Alfred Bluntschli (1919), über Alfred Roth bis hin zu Luigi Snozzi und Werner Oechslin. Auch der lange an der ETH Zürich den Lehrstuhl für Haustechnik leitende Professor Klaus Daniels wurde mit der Ehrendoktorwürde versehen.