Mehr preisgünstiger Wohnraum in der Stadt Zürich
Juho Nyberg
6. abril 2021
Foto: Thomas Woodtli via Wikimedia Commons, CC BY 2.0
Um künftig mehr erschwingliche Wohnungen auf dem Zürcher Stadtgebiet anbieten zu können, soll die Bau- und Zonenordnung teilrevidiert werden. Ein Entwurf liegt bis 25. Mai 2021 öffentlich auf.
Im Jahr 2014 hat das Stimmvolk des Kantons Zürich zugestimmt, das Planungs- und Baugesetz (PBG) dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinden bei zusätzlichen Ausnutzungsmöglichkeiten einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum vorschreiben können. Dies will die Stadt Zürich nun umsetzen und hat dafür eine Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich aufgelegt.
Gemäss der Revision müssen künftig Mehrausnutzungen, die durch Teilrevisionen der BZO oder Sondernutzungsplanungen entstehen, zur Hälfte der zusätzlichen Fläche als preisgünstiger Wohnraum angeboten werden. Entsprechende Änderungen sollen in einem neu zu schaffenden Ergänzungsplan festgehalten werden. Gleiches soll für das Privileg des Arealbonusses gelten, der bei Überbauungen von Grundstücken ab 6000 Quadratmetern genutzt werden kann. Um die Kontrolle über die günstigen Wohnungen zu behalten, plant die Stadt eine Verordnung mit Belegungsvorschriften. Die Anzahl der Bewohnenden soll mindestens der Zahl der Zimmer minus eins entsprechen, weiter sollen die Wohnungen nicht als Ferien- oder Zweitwohnung benutzt werden dürfen. Und schliesslich sollen Einkommens- und Vermögenslimiten gelten. Das klang auch schon anders: Als 2014 bekannt wurde, dass einige städtische Wohnungen an «Reiche und prominente Personen» (Tagesanzeiger) vermietet worden waren, wehrte Finanzvorsteher Daniel Leupi eine Einkommenskontrolle noch als zu aufwendig ab.
Doch wenn genug Zeit ins Land geht, präsentiert man eben zuweilen alten Wein in neuen Schläuchen. So unterstützt nun wenig überraschend die SP das Vorhaben, während die Gegner vor allem aus dem bürgerlichen Lager und aus den Reihen des Hauseigentümerverbandes kommen.
Wer sich selbst ein Bild machen will, kann die seit dem 26. März öffentlich aufgelegten Dokumente auf der Website des Amtes für Städtebau abrufen. Die Auflagefrist endet am 25. Mai 2021.