Das nächste Kapitel zur Stadtzürcher BZO
Juho Nyberg
13. March 2014
Bucheggplatz: Falscher Ort für Verdichtung nach der Meinung des Hochbauamtes. (Bild: e-pics.ethz.ch)
Seit der Präsentation des Entwurfs der teilrevidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich letzten Herbst, hat sich eine breite Opposition gegen den Entwurf entwickelt. Diese setzt sich aus verschiedensten Lagern zusammen. Nachdem der Hauseigentümerverband und bürgerliche Kreise gleich zu Beginn ihr Missfallen deutlich kundgetan hatten - was in der Forderung der FDP im Januar 2014 gipfelte, die BZO sei vollständig zurückzuziehen - zogen andere Kreise nach.
Für das sogenannte «Zürcher Untergeschoss», das bewährtes und beliebtes Mittel für Schaffung von Wohnraum ausserhalb der anrechenbaren Flächen war und nun abgeschafft werden soll, machte sich Architekt Alexander Maier in besonderer Weise stark. Mit der Aufhebung des «Zürcher Untergeschosses» würde die Stadt ent- statt verdichtet werden, nummerisch kam Maier in seinen Berechnungen (auf seiner Webseitenachzulesen) auf ca. 7 Mio. m2 Nutzfläche, die so vernichtet würde.
Und zuletzt hat vor gut einer Woche sogar eine Baugenossenschaft ihre Stimme erhoben. Die Baugenossenschaft Letten plant am Bucheggplatz Ersatzneubauten, es sollten 7-geschossige Wohnhäuser entstehen, realisierbar in der W3-Zone dank des Arealbonus. Doch nun ist die Parzelle in die neu geschaffene W3b umgeteilt worden. Dies bedeutet eine deutlich tiefere Ausnutzung und eine Beschränkung auf 4 Geschosse - trotz Arealüberbauung. Der von der Stadt vorgeschlagene Ausweg einer kooperativen Planung sollte zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Bauträgern und der Stadt führen. Offenbar nicht der Wunsch aller potentiellen Bauträger, die hier eher eine Gängelung und Einmischung auf der Basis willkürlicher Entscheide und (absichtlich?) nebulös formulierter Gesetztestexte befürchten. Dass sie damit offensichtlich nicht ganz falsch liegen, zeigt sich nun dadurch, dass der entsprechende Artikel 4b des BZO-Entwurfs vom Kanton als «nicht genehmigungsfähig» taxiert wurde. Hier kann die Stadt deshalb gar nicht anders, als den Artikel «nochmals überarbeiten und ihn so formulieren, dass er genehmigungsfähig ist», wie in der Pressemitteilung des Hochbaudepartements von letzter Woche zu lesen war.
Dass auch das eingangs erwähnte «Zürcher Untergeschoss» nicht ohne Lärm abgeschafft werden kann, zeigt die Tatsache, dass auch hier gemäss dem Communiqué Vorschläge erarbeitet werden sollen, die Ausnützungsverluste vermeiden. Wenn auch nicht konkret in diesem Punkt, so ist der Kanton doch hinsichtlich der Ausnützung hellhörig geworden, fordert er doch von der Stadt Zürich nun den planerischen Nachweis, wo und wie bis ins Jahr 2030 für rund 70'000 zusätzliche Stadtbewohnerinnen Wohnraum entstehen soll.
Eine gut klingende Lösung findet sich im Erläuterungsbericht zur Teilrevision der BZO auf Seite 13: «Ein grosses Potenzial liegt in der Erneuerung im Bestand (Gebietskategorie Erneuerung im Bestand). Diese Gebiete sind grossmehrheitlich überbaut, so dass die Realisierung von zusätzlichen Geschossflächen auf diesen Flächen zum grössten Teil über eine Erneuerung und Verdichtung im Bestand geschieht.» Vielleicht lässt sich daraus ja etwas machen?