Bessere Voraussetzungen für Hochhäuser in Zürich

Juho Nyberg
3. December 2018
Künftig mehr Schatten? Hochhäuser in Zürich. Bild: wikipedia

Als Hochhäuser gelten gemäss dem Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kanton Zürich Gebäude ab 25 Metern Höhe. Im Zusammenhang mit diesem Gebäudetypus ist regelmässig der Schattenwurf ein Zankapfel. Gegenwärtig gilt, dass benachbarte Grundstücke nicht länger als zwei Stunden durch ein Hochhaus beschattet werden dürfen. Im Vergleich zu anderen Kantonen ist dies ein eher tief angesetzter Wert.

Im nun gefassten Beschluss unterstützt der Regierungsrat den Kantonsrat hinsichtlich einer «Flexiblisierung dieser Regelung», sprich einer längeren zulässigen Zeit der Beschattung. Konkret lehnt sich der Regierungsrat an die Zuger Regelung an, die drei Stunden erlaubt. Umgesetzt bedeutet dies einen geringeren Abstand zur Umgebung, auf die Ausnutzungsziffer hat die geplante Gesetzesänderung keinen Einfluss. Der Regierungsrat hat eine Verordnungsänderung erarbeitet und legt diese nun zur Vernehmlassung vor.

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