Foto © Ingo Rasp Photography
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Konvikt der Bündner Kantonschule Chur

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Standort
Arosastrasse 32, 7000 Chur
Jahr
2020
Bauherrschaft
Kanton Graubünden

Der Entwurf für das Konvikt ging 1963 aus einem Architekturwettbewerb hervor, den die Architekten Otto Glaus und Ruedi Lienhard gewannen. Zusammen mit Sep Marti erfolgte die Planung und Ausführung; die Bauzeit erstreckte sich über die Jahre 1967 bis 1969. Das Konvikt ist neben der Heiligkreuzkirche von Walter Maria Förderer, der Bündner Gewerbeschule und dem ehemaligen Bündner Lehrerseminar (heutige Kantonsschule, Haus Cleric), beide von Andres Liesch, einer der wenigen bedeutenden Zeitzeugen der skulpturalen Richtung der Churer Nachkriegsmoderne. Die plastische, monolithische Anordnung des gestaffelten Sichtbeton-Baukörpers schliesst sich an die Formensprache der damaligen Avantgarde an. Das Gebäude weist viele Bezüge zum Kloster Sainte-Marie de La Tourette von Le Corbusier auf. Otto Glaus, ehemaliger Mitarbeiter bei Le Corbusier, plante seine Bauten nach der Proportionslehre des Modulors und nach den harmonikalen Proportionen, so auch das Konvikt. Das Prinzip des Ondulatoire, die vertikale Gliederung des gotischen Fensters, entstammt ebenso dessen Lehre. Es lässt das Fenster als gegliederte Lichtwand in Erscheinung treten und ist im Speisesaal des Konvikts umgesetzt. Auch die mönchsartige Zellenstruktur bei den Studentenzimmern, die tektonische und plastische Fassadengestaltung, der „béton brut“, sowie der grobkörnige Innenputz sind deutliche Anleihen an die Klosteranlage La Tourette. Es sind unter anderem diese Anleihen, die das Churer Konvikt schweizweit zu einem der bedeutendsten Vertreter der Architekturgeschichte der Sechzigerjahre macht.
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Eine Herausforderung für die Sanierungsaufgabe stellten die heutigen Rahmenbedingungen einer Instandsetzung dar. Zu berücksichtigen waren bautechnische Normen, gesetzliche Anforderungen und gängige Wohnvorstellungen. Aus architektonischer Sicht lautete die Aufgabe, die verlangten Eingriffe auf eine subtile Art und Weise umzusetzen und mit dem Bestand des Gebäudes in Einklang zu bringen. Folgenreich und bautechnisch sehr aufwendig war die Installation und Integration der komplett neuen Haustechnik (Elektroinstallationen, Sanitär-, Heiz- und Lüftungsanlagen) in die bestehende Gebäudestruktur und die damit verbundene partielle Anpassung der Tragkonstruktion. Die feuerpolizeilichen und bauphysikalischen Massnahmen, die gewünschten schallschutztechnischen, akustischen und energetischen Anforderungen sowie die heutigen Sicherheitsbestimmungen stellten bei der Umsetzung weitere, komplexe Problemstellungen dar.
Oberstes gestalterisches Ziel war stets die Erhaltung des Gebäudes als Einheit von architektonischem Ausdruck, stilistischer Formensprache, Materialität und räumlichen Qualitäten. Es bedeutete eine grosse Herausforderung, im Kontext unterschiedlicher Auffassungen den Bestand im Wesentlichen zu erhalten und „technisch aufgerüstet“ in die Gegenwart hinüberzuführen. Erleichternd dabei war, dass es keine Nutzungsänderung gab. Die Instandsetzung eines Gebäudes ist kein statischer Begriff sondern ein Prozess, der im Dialog von Erhaltung und Erneuerung steht. Dieser ist das Ergebnis einer sich stetig vollziehenden Wandlung.

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