Planen in Zeiten von COVID-19: BSA und BSLA beziehen Stellung
Elias Baumgarten
1. April 2020
Foto: David McBee via Pexels
Der Bund Schweizer Architekten (BSA) und der Bund Schweizer Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (BSLA) fordern Auftraggeber auf, Schweizer Planungsbüros zu unterstützen. In einer Erklärung werden drei konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Der Bundesrat indes hat für nächsten Mittwoch Lösungen versprochen.
Der Kampf gegen die zügige Ausbreitung des Coronavirus ist wichtig, doch auch ein Balanceakt, bei dem die Politik viele Parameter gleichzeitig im Auge behalten muss. Und es steht zu befürchten, dass er noch einige Zeit fortdauern wird. Die zwischenzeitlich ergriffenen Massnahmen sind einschneidend. Gerade auch für unsere Planungsbüros stellen sie eine enorme wirtschaftliche Herausforderung dar, denn Einzelfirmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen leiden besonders unter grossen Umsatzeinbussen durch Fristverzögerungen oder Sistierung von Verfahren. Es muss verhindert werden, dass sie in existenzielle Not geraten. Leider profitieren ausgerechnet sie von den bisher beschlossenen Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft kaum. Stand heute können sie keine Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Bund Schweizer Architekten (BSA) und der Bund Schweizer Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (BSLA) haben daher am gestrigen 31. März 2020 eine Stellungnahme herausgeben, in der sie Auftraggeber und Bauherrschaften auffordern, Planungsbüros aktiv durch ihr Verhalten zu unterstützen. Folgendes wird vorgeschlagen:
- Die Arbeiten an laufenden Projekten dürfen nicht unterbrochen werden. Bauherrschaften sollen nötige Entscheide fällen, damit die Projektierungsarbeiten geleistet werden können.
- Laufende oder anstehende Ausschreibungen dürfen nicht gestoppt werden. Bei komplexen Projekten, die sich in der Phase der Ausschreibung befinden, müssen allenfalls die Eingabefristen verlängert werden.
- Laufende Wettbewerbe und Studienaufträge sollen in dieser «ausserordentlichen Lage» nicht sistiert werden, sondern im Gegenteil, geplante Verfahren sind vorzuziehen. Die Prinzipien der Ordnungen SIA 142 und 143 sind einzuhalten.
Vom Bundesrat fordern die beiden Berufsverbände, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung auf alle Selbständigerwerbenden auszuweiten. In der Medienkonferenz des Bundesrats am heutigen 1. April wurde deutlich, dass die Schweizer Politik sich des Problems bewusst ist. Lösungen wurden versprochen. Bis nächsten Mittwoch sollen konkrete Massnahmen entwickelt und in Kraft gesetzt werden.