Mehrwertausgleich – wozu?
Manuel Pestalozzi
27. September 2016
Wer finanziert den Wandel rund um den Bahnhof Stettbach? Die grösseren Gemeinden wünschen sich Unterstützung aus dem Mehrwertausgleich. Bild: Manuel Pestalozzi
Die grossen Gemeinden des Kantons Zürich sind nicht zufrieden mit der Art, in der das Gesetz den Mehrwertausgleich regeln soll. Sie erheben Anspruch auf Unterstützung für Verdichtungsleistungen.
Es kommt nicht sehr oft vor, dass die Stadtpräsidentin von Zürich und die Stadtpräsidenten von Regensdorf, Bülach, Dübendorf und Winterthur gemeinsam an einer Pressekonferenz auftreten. Dies ist am 26. September geschehen. Gemeinsam stiessen sie ins selbe Horn und signalisierten ihre Kritik am Gesetzesentwurf des Kantons zum Mehrwertausgleich.
Seit längerer Zeit hält das eidgenössische Raumplanungsgesetz die Kantone an, einen angemessenen Ausgleich für planungsbedingte erhebliche Vor- und Nachteile von Grundeigentümerinnen und -eigentümern zu schaffen. Seit dem 1. Mai 2014 gilt für die Kantone eine Frist von fünf Jahren, um die notwendigen Regelungen die Hand zu nehmen. Der Entwurf, der nun Stein des Anstosses ist, kommt dieser Pflicht nach.
Kritisiert wird von den Gemeinden, dass dieser den Mehrwertausgleich zu sehr als Mechanismus versteht, um allfällige Kosten von Auszonungen mit den Abgaben aus Ein-, Um- und Aufzonungen zu finanzieren. Der Stadtrat von Zürich, der an der Medienkonferenz auch durch Stadtrat André Odermatt, dem Hochbauvorsteher, vertreten war, äusserte die Meinung, dass der Mehrwertausgleich in erster Linie den Gemeinden zugutekommen muss. Diese sollen die Höhe und den Verwendungszweck selbst festlegen können, im Rahmen der vom Bund formulierten Vorgaben. Der Mehrwertausgleich soll den Herausforderungen des Wachstums angemessen sein. In der Stadt Zürich sei dies ein Beitrag von 50 Prozent.
Autonomie im Namen der Verdichtung
Die Vertreterin und die Vertreter der Gemeinden erinnerten daran, dass gemäss Kantonsverfassung Selbstständigkeit und Subsidiarität die Arbeitsteilung zwischen Kanton und Gemeinden leiten müssen. Mit seinem Gesetzesentwurf zum Mehrwertausgleich stelle der Regierungsrat diesen Zusammenhang in Frage: Die Gemeinden müssen, so wird kritisiert, zwar die Hauptlast der Verdichtung bewältigen; sie sollen aber nur sehr beschränkt davon profitieren, wenn durch planerische Massnahmen Mehrwerte entstehen. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz jedoch sehe diesen Mehrwertausgleich genau darum vor, damit die Verdichtung qualitätsvoll und nachhaltig gestaltet werden kann.
Zürichs Stadtrat will, dass die Erträge aus dem Mehrwertausgleich hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo die Entwicklung nach innen stattfindet. Um einen echten Interessenausgleich zu ermöglichen, möchte man weiterhin auf städtebauliche Verträge mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern setzen, wie das eben beim Bahnhof Stadelhofen geschehen ist. Dadurch werde eine Situation geschaffen, in der die Bevölkerung profitiere, die Steuerzahlenden entlastet würden, der Spielraum der öffentlichen Hand gewahrt bleibe und sich die Interessen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer berücksichtigen liessen. In diesem Sinne ersuchte der Stadtrat von Zürich den Regierungsrat, seinen Gesetzesentwurf zu überarbeiten.