BZO als Massanzug

Manuel Pestalozzi
21. August 2017
Bild: Manuel Pestalozzi

Die Stadtregierung freut sich, dass das Regelwerk eine Hürde genommen hat. In ihrem Kommuniqué spricht sie von einem «wichtigen Meilenstein, um die Qualität der wachsenden Stadt zu sichern». Die teilrevidierte BZO sieht sie als Reaktion auf die drängenden raumplanerischen Herausforderungen. Trotz kräftiger Deindustrialisierung und einer substanziellen Ausdehnung des Siedlungsgebietes hat die Stadt Zürich bisher noch nicht den Einwohnerrekord von 1962 mit 440 180 Personen geknackt. Aber die Stadtbevölkerung dürfte bis ins Jahr 2030 gemäss Szenarien von Statistik Stadt Zürich auf über 490 000 Einwohnerinnen und Einwohner anwachsen. Und dafür braucht es das passende planerische Korsett.
 
Mit der Zuwanderung, erhöhten Geburtsraten und steigender Lebenserwartung erhöhen sich, so sieht es die Stadtregierung, auch die Ansprüche an die bauliche Entwicklung. Ganz im Sinne des Zeitgeistes bringt die teilrevidierte BZO nicht eine grosse Revolution sondern eine «Verfeinerung» des Regelwerks. Furore macht da bereits der Ersatz des ungeliebten «Zürcher Untergeschosses» durch ein zusätzliches Vollgeschoss. Als weitere wichtige Neuregelungen erwähnt der Stadtrat die Einführung von Baumschutzgebieten, die Sicherung von Industrie- und Gewerbezonen sowie die Förderung des Kleingewerbes durch das Ausweisen von Zonen für publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen an zentral gelegenen Passantenlagen. Massgebliche wertvermehrende Um- oder Aufzonungen werden hingegen keine vorgenommen.
 
In vollkommen trockenen Tüchern ist die BZO-Teilrevision allerdings noch nicht: Die kantonale Baudirektion hat dem Stadtrat mitgeteilt, dass für zwei Punkte eine Nicht-Genehmigung in Erwägung gezogen wird. Es geht dabei um die vom Gemeinderat gewünschte Möglichkeit zum Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie um eine technische Anpassung bezüglich Anteil an sexgewerblicher Nutzung. Die Stadt hat nun die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Der genehmigte Teil der BZO wird am 1. September 2017 publiziert. Damit beginnt auch die 30-tägige Rekursfrist. Der Zeitpunkt der definitiven Inkraftsetzung hängt vom Verlauf der Rechtsverfahren ab.
 
Wieweit dieses Regelwerk die Gestalt von Zürich mitformen wird, ist schwer zu beurteilen, zumal sich Prognosen von heute dann morgen bewahrheiten müssen. Stete Aufmerksamkeit verdient mit Sicherheit das Thema Erdgeschossnutzung, hier scheint die Realität seit geraumer Zeit vom Wishful Thinking in Politik und Planung abzuweichen. In diesem Zusammenhang verdient auch die «Kampfzone Trottoir» Aufmerksamkeit und beherztes Engagement.
 

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