Kontext
Foto © Kuster Frey
Eingangszone
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Kunst am Bau
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Treppenhaus
Foto © Kuster Frey
Seesicht
Foto © Kuster Frey
Küche
Foto © Kuster Frey
Loggia
Foto © Kuster Frey
Situation 1. Etappe
Zeichnung © Albi Nussbaumer Architekten AG
Erdgeschoss
Zeichnung © Albi Nussbaumer Architekten AG
Obergeschoss
Zeichnung © Albi Nussbaumer Architekten AG
Schwarzplan Endausbau
Zeichnung © Albi Nussbaumer Architekten AG

Wohnüberbauung Erliberg

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Standort
6315 Oberägeri
Jahr
2021
Bauherrschaft
Erliberg AG
Team
Sabrina Mathis, Mathias Stocker, Corina Scherrer, Gian Stirnimann, Joaquin Hurtado, Manuela Valentini, Lucianne Koelewijn, Karin Tschäni, Helene Kuithan, Albi Nussbaumer

Die erste Etappe der Wohnüberbauung Erliberg ist Bestandteil eines im Jahre 2015 bewilligten Quartiergestaltungsplanes. Die Grundkonzeption besteht darin, den landschaftlichen Aspekt von grosszügig bemessenen Wiesen, welche die Hanglandschaften am Ägerisee prägen, trotz Bebauung spür- und erlebbar zu behalten. Die Konzentration der Nutzung auf zwei grössere Gebäude ermöglicht dies.

Die zwei Gebäude formulieren den topgraphischen Übergang von Süden nach Norden und bilden einen baulichen Abschluss zur Landwirtschaftszone. Morphologisch beziehen sie sich auf benachbarte Sanatoriumsbauten.

Der architektonische Ausdruck der Gebäude wird durch auskragende Geschossdecken und Sichtbetonstützen bestimmt, welche die innere Gebäudestruktur nach Aussen hin abzeichnen. Raumhohe Verglasungen und schiebbare Sonnenschutzelemente füllen diese Struktur und verweisen durch ihre Materialität und Tektonik auf landwirtschaftliche Bauten in der Umgebung.

Die Grundrisse sind geprägt durch eine klare, in Querrichtung verlaufende Struktur. Prägend für die einzelnen Wohnungen sind die von Norden nach Süden hin durchgespannten Wohn- und Essräume mit mittig platzierten Küchen und gegen Süden oder Westen hin ausgerichteten Loggien. Die gut bemessenen, sowohl gegen Norden als auch Süden ausgerichteten Schlafzimmer befinden sich in den lateral angeordneten Raumschichten. Sie sind direkt über die Wohn- und Essräume erschlossen.

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