Fröschegrueb – es tut sich was
Manuel Pestalozzi
11. janvier 2019
Dörflicher Rohbau im Oktober 2018. Die neue Fröschegrueb würde sein Nachbar. Bild: Manuel Pestalozzi
Ein denkmalgeschütztes Haus in Regensdorf zerfiel. Der Eigentümer muss es neu originalgetreu wiederaufbauen. Die Gemeinde hat nun eine Schutzanordung publiziert. Auf dieser Basis könnte der Wiederaufbau starten.
Es tönte wie eine altertümliche Provinzposse, worüber Swiss Architects vor zwei Jahren berichtete: Der Eigentümer eines geschützten alten Handewerkerhauses im Zentrum der Zürcher Vorortsgemeinde Regensdorf, sinnigerweise Fröschegrueb genannt, lässt dieses zerfallen, bis es notfallmässig abgerissen werden muss. Das Baurekursgericht verpflichtet ihn anschliessend zum «originalgetreuen Wiederaufbau». Da wartet man natürlich gespannt auf eine Fortsetzung.
Und es regt sich was: Wie der Zürcher Unterländer Ende Dezember rapportierte, will die Gemeinde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Sie habe die Schutzanordnung für ein «Ersatzbauprojekt Dällikerstrasse 16» publiziert. Das erlaube dem Besitzer, den Ersatzbau zu erstellen. Mit der Schutzanordnung regle der Gemeinderat lediglich die Gesamterscheinung des Ersatzbaus. Dieser habe «die Identität des ehemaligen Bauernhauses und die ehemaligen für das äussere Erscheinungsbild massgebenden Elemente grundsätzlich zu übernehmen». Es seien aber mehr Fenster erlaubt, besonders in den beiden Dachgeschossen. Auch sei neu «zur Gewährleistung eines zeitgemässen Wohnkomforts» ein Balkon auf der strassenabgewandten Hausseite möglich.
Der Besitzer der Fröschegrueb respektive des Grundstücks plant am Standort ein Mehrfamilienhaus mit zwei Arztpraxen. Sofern kein Rekurs gegen die neue Schutzanordnung eingeht, kann er bauen. Eine Baubewilligung besitzt er dazu schon seit 2015. Sein Kontrahent, der Zürcher Heimatschutz, hat noch eine Frist bis am 20. Januar. Fortsetzung folgt. Garantiert.